Richtlinie zum respektvollen Umgang

und der Verwendung der "Du"-Anrede


Präambel:


Die HT Green Multi Assets GmbH lehnt jegliche Form von Gewalt oder Androhung von Gewalt ab, sei diese verbaler oder physischer Art. Diskriminierung, Mobbing, Stalking und sexuelle Belästigung werden nicht geduldet. Gemäß ihres Mottos „Zukunft menschlich gestalten“ strebt die HT Green Multi Assets GmbH die Entwicklung einer Kultur des aufeinander Achtens und der Wertschätzung in unserem Unternehmen an.


Hierzu gehören die Sensibilisierung für Problemsituationen und die Förderung der Bereitschaft, in schwierigen Situationen zu handeln.


Die vorliegende Richtlinie hat das Ziel, ein faires und respektvolles Miteinander zu fördern, das durch gegenseitige Achtung und Toleranz geprägt ist.


Diskriminierung, Mobbing, Stalking und sexuelle Belästigung verletzen die Würde und Persönlichkeitsrechte eines jeden Menschen und wirken sich negativ auf das Arbeitsumfeld aus.


Sie beeinträchtigen die Arbeitsergebnisse sowie Arbeitsprozesse und gefährden einen kollegialen und vertrauensvollen Umgang miteinander.


CultureHub by htgma engagiert sich für ein vielfältiges, integratives und respektvolles Umfeld
Im CultureHub by htgma ist kein Platz für Diskriminierung, Belästigung oder Mikro-Aggressionen jeglicher Art.


CultureHub by htgma duldet keine Nutzer, die aufgrund ihrer Ethnie, Hautfarbe, nationalen Herkunft, Religion, ihres Geschlechts, ihrer Geschlechtsidentität, Schwangerschaft, körperlichen oder geistigen Behinderung, ihres Gesundheitszustandes, ihrer Abstammung, ihres Familienstandes, ihres Alters, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Staatsangehörigkeit oder anderer nach lokalem oder nationalem Recht geschützter Merkmale diskriminieren oder weniger günstig behandeln.


Diskriminierende Verhaltensweisen können viele Formen annehmen; keine davon ist bei CultureHub by htgma akzeptabel.


Wir dulden keine Belästigungen, die auf Verhaltensweisen oder persönlichen Eigenschaften beruhen, die als unangemessen angesehen werden, nur weil sie nicht den Vorstellungen anderer entsprechen, wie sich eine Person oder Gruppe verhalten oder aussehen sollte.


Ebenso dulden wir keine Mikro-Aggressionen: alltägliche, subtile, absichtliche (und manchmal unabsichtliche) Interaktionen oder Verhaltensweisen, die eine Voreingenommenheit gegenüber anderen, oft in Bezug auf deren Hintergrund, vermitteln.


Besonders die Geschäftsführung sowie Personen mit Leitungsverantwortung tragen in einem hohen Maße dafür Verantwortung, für alle Mitglieder und Angehörigen der HT Green Multi Assets GmbH ein Umfeld zu schaffen, in welchem sie gut und gerne arbeiten können.


Aus diesem Grund pflegen wir eine kollegiale Arbeitsatmosphäre mit möglichst flachen Hierarchien unter Verzicht der höflichen Anrede "Sie".


Personen, die nicht mit "Du" angesprochen werden möchten, können dies jederzeit offen kommunizieren. Die Ansprache per "Du" ist kein Ausdruck für Diskriminierung, Belästigung oder Mikro-Aggressionen jeglicher Art. Ihr kann jederzeit widersprochen werden.



§ 1
Geltungsbereich


Die Richtlinie gilt für alle Mitglieder und Angehörigen der HT Green Multi Assets GmbH einschließlich aller Beschäftigten im Sinne des § 6 AGG und Nutzer der Begegnungsorte CultureHubs by htgma. Sie gilt auf dem gesamten Gelände und in allen Einrichtungen und während aller Veranstaltungen der HT Green Multi Assets GmbH und somit für alle Personen, die sich in den Räumen, auch digitalen Räumen und an den Standorten der HT Green Multi Assets GmbH aufhalten.


§ 2
Begriffsbestimmung

(1) Diskriminierung
Eine „Diskriminierung“ ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Person aufgrund der ethnischen Herkunft oder rassistischer Zuschreibungen, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Krankheit, des Alters oder der sexuellen Identität eine weniger
günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde (hierzu zählen auch verbale sowie nonverbale Kommunikation).


(2) Mobbing
Unter „Mobbing“ ist das systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Beschäftigten untereinander, durch Vorgesetzte oder zwischen einzelnen Mitgliedern einer Lehr- und Lerngemeinschaft zu verstehen. Einen Unterfall des Mobbings stellt das „Bossing“ dar. Täterin oder Täter ist hier die vorgesetzte Person, die ihr unterstellte Beschäftigte schikaniert. „Staffing“ ist dagegen die Schikane von Beschäftigten gegenüber Vorgesetzten.


(3) Stalking
„Stalking“ ist dadurch charakterisiert, dass jemand einer anderen Person in einer Weise unbefugt
nachstellt, die geeignet ist die Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem sie
oder er beharrlich die räumliche Nähe dieser Person aufsucht, unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht, unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten
dieser Person Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für sie aufgibt oder Dritte veranlasst,
Kontakt mit ihr aufzunehmen, oder diese Person mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit ihrer selbst, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr
nahestehenden Person bedroht oder eine andere vergleichbare Handlung vornimmt.


(4) Sexuelle Belästigung
Eine „sexuelle Belästigung“ (hierzu zählt auch jegliche Form sexualisierter Gewalt) ist ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, was bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.


§ 3

Pflichten der HT Green Multi Assets GmbH


Die HT Green Multi Assets GmbH missbilligt jede Form von Diskriminierung, Mobbing, Stalking und sexueller Belästigung im Umfeld des Arbeitsplatzes. Sie wirkt zum Schutz ihrer Mitglieder und Angehörigen mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln darauf hin, solche Verhaltensweisen zu verhindern. Personen mit Lehr-, Ausbildungs-, Leitungs- und Führungsaufgaben tragen in besonderer Weise Verantwortung, im Sinne der vorliegenden Richtlinie zu handeln. Verstöße gegen diese Richtlinie werden sanktioniert.


§ 4
Rechte von Betroffenen


Personen, die sich diskriminiert, gemobbt, gestalkt oder sexuell belästigt fühlen, haben das Recht, sich
dagegen zu wehren. Sie können eine Beratung in Anspruch nehmen sowie eine Beschwerde einreichen. Sie können sich jederzeit von einer Person ihres Vertrauens begleiten lassen.


§ 5
Beratungsangebot


Konfliktsituationen sollen, soweit möglich, zunächst zwischen den Beteiligten selbst geklärt werden. Zur
Unterstützung können die Beteiligten interne Beratungsstellen hinzuziehen und sich vertraulich beraten lassen und/oder sich an eine Person ihres Vertrauens wenden (informelles Verfahren).

Eventuell vorgeschriebene Dienstwege müssen nicht eingehalten werden. Auf Wunsch der betroffenen Person kann
das informelle Verfahren jederzeit abgebrochen werden.
Innerhalb der Universität Siegen können sich Personen zur Beratung und Unterstützung beispielsweise
auch an folgende Anlaufstellen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden:

• Gleichstellungsbeauftragte CultureHub by htgma
• Dienstvorgesetzte bzw. Personaldezernat
• Vorgesetzte und Führungskräfte

Darüber hinaus steht es allen Beteiligten frei, jederzeit weitere interne oder externe Beratungsangebote
in Anspruch zu nehmen.


§ 6
Beschwerdeablauf


Ist eine direkte Lösung des Problems zwischen den Beteiligten nicht möglich, haben sie das Recht,
Beschwerde bei der Beschwerdestelle einzulegen (formelles Verfahren):

1. Beschwerden können von betroffenen Mitgliedern und Angehörigen der HT Green Multi Assets GmbH, einschließlich Beschäftigten nach § 6 AGG und Nutzer des Begegnungsort CultureHubs by htgma eingelegt werden.

2. Beschwerden können an folgende Stellen gerichtet werden:
- Geschäftsführung der HT Green Multi Assets GmbH

3. Die Beschwerde ist schriftlich bei der jeweils zuständigen Beschwerdestelle einzureichen und soll
über folgende Angaben verfügen:
- Beschreibung der beanstandeten Handlung
- Angabe der Stellen, die bereits über den Vorfall informiert wurden
- Angabe, welche Maßnahmen bereits eingeleitet wurden

4. Die Beschwerdestelle prüft die Beschwerde unverzüglich. Zur Sachverhaltsklärung und Unterstützung der Beschwerdestelle werden ggf. weitere Stellen beteiligt. In Betracht kommen hier insbesondere die in § 5 genannten Anlaufstellen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner; die
Beschwerde führende Person wird darüber informiert.

5. Nach Abschluss der Prüfung der Beschwerde informiert die jeweils zuständige Beschwerdestelle
die beschwerdeführende Person in der Regel innerhalb von zwei Wochen schriftlich über das Ergebnis.

6. Sofern die Abhilfemaßnahmen nicht innerhalb von 4 Wochen erfolgen können, ist der Beschwerde
führenden Person eine Zwischennachricht unter Angabe des voraussichtlichen Erledigungstermins
zu erteilen.

7. Personen, die Beratung in Anspruch genommen und/oder sich an die Beschwerdestelle gewandt
haben, dürfen aufgrund dessen nicht benachteiligt werden.


§ 7
Sanktionen


Personen, die gegen diese Richtlinie verstoßen, müssen insbesondere mit folgenden Konsequenzen rechnen:
• Belehrung
• Ermahnung
• Ausspruch einer Rüge
• Hausverbot
• Androhung der Exmatrikulation
• Ausschluss von der Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen
• Ausschluss von der Benutzung von Einrichtungen der HT Green Multi Assets GmbH
• formelles Dienstgespräch
• Mündliche oder schriftliche Belehrung
• Schriftliche Ermahnung
• Schriftliche Abmahnung
• Versetzung in einen anderen Arbeitsbereich
• Kündigung
• Hausverbot

Erfolgt die betreffende Handlung unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen und/oder im Rahmen von Verhältnissen, in denen eine Fürsorgepflicht besteht, wirkt sich das erschwerend aus. Mögliche
strafrechtliche Rechtsfolgen bleiben von den vorstehenden Sanktionen unberührt.


§ 8
Vertraulichkeit und Datenschutz


Alle Personen, die am Verfahren beteiligt sind, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und behandeln personenbezogene Daten vertraulich. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur in Absprache mit der oder dem Betroffenen und nur in dem zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Umfang und Zeitraum.


§ 9
Präventionsmaßnahmen


Zum Zweck der Sensibilisierung werden regelmäßig geeignete Fortbildungen, Informationsveranstaltungen und Inhouse Seminare zum Thema Umgang mit Diskriminierung, Mobbing, Stalking und sexueller Belästigung angeboten. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an die Ansprechpersonen der Beratungs- und Beschwerdestellen, denen überdies die Möglichkeit der kollegialen Beratung in anonymisierter Form offensteht.


§ 10
Umsetzung und Bekanntmachung


Diese Richtlinie wird auf der Homepage der HT Green Multi Assets GmbH sowie an weiteren geeigneten Stellen bekanntgemacht.


§ 11
Inkrafttreten


Diese Richtlinie tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Richtlinie zum respektollen Umgang

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